AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Hebamme Tabea Ries

 

  1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Hebamme Tabea Ries und der Leistungsempfängerin.

 

  1. Umfang der Leistungen
  1. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V.
  2. Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.
  3. Die Leistungen beinhalten nur diese der Hebamme Tabea Ries, nicht etwa zur Behandlung hinzugezogenen Leistungserbringern wie z.B. Ärzte.
  4. Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, behält sich die Hebamme vor die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung zu stellen.

 

  1. Wahlleistungen
  1. Wahlleistungen werden der Leistungsempfängerin privat in Rechnung gestellt. Zu Wahlleistungen zählen:
  2. Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B. Yoga-Kurse.
  3. Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B. mehr als 12 Beratungen in der Schwangerschaft oder mehr als 16 Kontakte (persönlich oder telefonisch) zwischen dem 11. Tag nach der Geburt und acht Wochen nach der Geburt oder Wegegeld bei einer Inanspruchnahme der Hebamme über die Entfernung hinaus, die von der leistungspflichtigen Krankenkasse vergütet wird.
  4. Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über die Kosten zu informieren.

 

  1. Kurse
  1. Anmeldung zu den Kursen können persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über Hebamio erfolgen und gelten als verbindlich.
  2. Die Kursgebühr ist nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Erst nach vollständiger Bezahlung ist die Anmeldung abgeschlossen.
  3. Anmeldungen, schriftlich, telefonisch, per E-mail oder über Hebamio sind verbindlich. 
    Bei Rücktritt von Buchungen bis 14 Tage vor Kursbeginn sind 5 € Stornierungsgebühr fällig, bei Rücktritt bis 2 Tage vor Kursbeginn sind 50 % der Kursgebühr fällig. Danach wird der Kursbeitrag nicht mehr rückerstattet.
  4. Alle erfassten persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt und an keine Dritten weitergegeben. Die Teilnehmerin erteilt ihre ausdrückliche Zustimmung zur Erfassung ihrer Daten.
  5. Die Mindestteilnehmeranzahl beträgt 4 Personen. Bei weniger Anmeldungen enthält sich die Kursleiterin vor, die Kurse bis 1 Woche vor Kursbeginn abzusagen. Die Kursgebühr wird in diesem Fall vollständig zurücküberwiesen. 
  6. Wenn ein Kurs oder eine Stunde seitens der Kursleiterin teilweise oder ganz abgesagt wird, werden Ersatztermine oder die anteiligen Kursgebühren von der Anbieterin zurücküberwiesen. Die Kursleiterin behält sich vor, in den Schulferien BW und an gesetzlichen Feiertagen eingeschränkt oder keinen Kurs anzubieten, dies wird im Voraus mitgeteilt.
  7. Wenn eine Kursteilnehmerin an einem Kurstermin verhindert ist, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der anteiligen Kursgebühr bzw. einem Ersatztermin. 
  8. Die Teilnahme an den angebotenen Kursen erfolgt auf eigene Verantwortung und ersetzt keine medizinische Behandlung. Die angebotenen Kurse sind keine Kassenleistung. Es ist keine medizinische Leistung, Gesundheitsleistung oder Schwangerschaftsbegleitung. Die Teilnehmerin trägt die volle Selbstverantwortung für ihr geistiges und körperliches Wohlergehen, für ihr Handeln und für ihr am Kurs teilnehmendes Baby. Die Kursteilnehmerin informiert die Kursleitung, ohne Nachfrage, über eventuell bestehende körperliche Gebrechen und gesundheitliche Störungen bzw. Einschränkungen, die ihre Fähigkeit zur Teilnahme am Kurs beeinträchtigen könnte, auch wenn sie diese für geringfügig hält.
    Im Zweifelsfalle sollte die Teilnahme immer mit dem betreuenden Arzt/Ärztin abgeklärt werden. Die Kursleiterin haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Kursleiterin behält sich vor, einzelne Teilnehmerinnen von dem Kurs auszuschließen.
    Für abgestellte Kinderwägen, Garderobe und sonstigen Eigentum wird keinerlei Haftung übernommen.

 

  1. Abrechnung des Entgelts
  1. Bei gesetzlich Versicherten werden die Leistungen mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Davon ausgenommen sind die oben genannten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
  2. Leistungsempfängerinnen, für die eine Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft übernommen werden (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung für die Leistungen verpflichtet.
  3. Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet. Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Kosten bei der Krankenkasse einzureichen und die Kostenübernahme zu klären.
  4. Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.
  5. Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.   

            

  1. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme weist die Teilnehmerin auf folgendes hin:

Die Leistungsempfängerin hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

 

Folgen des Widerrufs

Die Hebamme hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebamme einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.

  1. Inkrafttreten

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen treten am Tag der Unterzeichnung durch die Leistungsempfängerin in Kraft.

Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.

 

Stand: Biberach, 01.12.24